Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche
Nebenabreden gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind.
Lieferung: Umfang der Lieferung: Maß- Gewicht- und Leistungsangaben
sowie Abbildungen sind annähernd und nur soweit verbindlich, als dies
ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Preise: Preise verstehen sich rein netto in € je nach Wahl des Lieferers ab
Werk oder Verkaufsraum und schließen Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherungskosten und die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige
Umsatzsteuer nicht ein. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise
berechnet.
Lieferungen im Wert von mehr als €1.000,-netto werden innerhalb
Deutschlands frei Haus geliefert. Bei Sonderwunsch (Eil- oder
Expressgutsendung) erfolgt jedoch Berechnung der Frachtdifferenz.
Zahlung: Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Abzug
von 2% Skonto zulässig; bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der
Rechnungsbetrag, unabhängig von etwaigen Mahnungen, mit 8% zu
verzinsen.
Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ausschließlich
zahlungshalber hereingenommen. Diskontspesen, Wechselsteuer und
Verzugszinsen sind sofort zu zahlen; alle derartigen Spesen gehen zu Lasten
des Käufers.
Zahlungsverzug: Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er
seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die der
Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so sind wir vorbehaltlich unserer
sonstigen Rechte befugt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Auch können wir jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden
Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Lieferfrist: Eine Lieferfrist gilt stets freibleibend vereinbart. Sie beginnt
frühestens nach Klarstellung sämtlicher Geschäftsbedingungen; sie ist
eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und dies dem
Besteller mitgeteilt ist.
Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt,
Betriebsstörungen und Ausschusswerden.
Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Gründe in der Person unseres
Lieferanten gegeben sind. Wirken diese Ereignisse auf die fristgemäße
Erfüllung des Vertrages erheblich ein, so verlängern sich die Lieferfristen
angemessen.
Gefahrtragung: Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für
Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird auch dann keine
Haftung übernommen, wenn die Sendung durch uns gegen Transportschäden
versichert wird. In diesem Falle sind wir jedoch bereit, Leistungen des
Transportversicherers dem Käufer dergestalt weiterzugeben, daß wir bis zur
Höhe der Schadensvergütung kostenlosen Ersatz liefern.
Voraussetzung für die Schadensansprüche und deren Geltendmachung
gegenüber dem Transportunternehmen oder Transportversicherern ist in allen
Fällen die Wahrnehmung der Reklamationsverpflichtung durch den
Empfänger. Demnach sind sichtbare Schäden sofort bei Annahme, verdeckte
Schäden innerhalb einer Woche schriftlich zu beanstanden.
Der Besteller kann aus einer regelmäßigen Versicherung des Transportrisikos
weder eine Haftungsübernahme unsererseits noch Ansprüche auf ebensolche
Versicherung künftiger Transporte herleiten. Mangels ausdrücklicher
Vereinbarung bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen
besten Wege.
Mängelrüge: Mängel können nur unverzüglich nach Empfang der Ware
gerügt werden; die Rüge ist uns spätestes 7 Tage nach Erhalt der Sendung
mitzuteilen. Mangelhafte Waren sind lediglich zur Verfügung zu stellen.
Preisabzüge können wir nicht gestatten.
Haftung: Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haften wir sofern der Besteller nicht Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat, unter Ausschluss
weiterer Ansprüche, wie folgt:
a) alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern
oder neu zu liefern, die innerhalb 6 Monaten, vom Lieferungstag ab gerechnet,
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder
mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns
unverzüglich mitgeteilt werden. Beschädigungen, welche durch
Nachlässigkeit oder unkundige Behandlung, durch übermäßige
Inanspruchnahme oder natürliche Abnutzung beim Besteller entstehen, sind
von der Garantie ausgeschlossen.
b) Für alle nicht durch uns hergestellten Erzeugnisse wird nur dann eine
Mängelhaftung übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
c) Die Gewährleistungsbestimmungen gelten naturgemäß nicht für unsere
dem natürlichen Verfall ausgesetzten Produkte.
d) Der in unseren Unterlagen und auf Etiketten verwendete Begriff „steril“,
auch ST, ST/1, ST/25, 1/ST gibt an, dass die Ware einem
Sterilisierungsprozess unterzogen wurde. Die Dosis, Unveränderlichkeit und
Validität von Material oder Beschaffenheit wird nicht garantiert. Hierzu
führen Sie bitte vor Verwendung einen biologisch-chemischen Test zur
Bestimmung Ihrer Anforderungen durch.
Haftung: Die Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Benützung
und Verbrauch der durch uns gelieferten Ware entstehen, ist auch dann im
gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, wenn nachweislich ein durch
uns verschuldeter Mangel der gelieferten Ware ursächlich für die
Entstehung des Schadens war.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie
bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen
innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen
(bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder
Wechseleinlösung) – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der
Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Käufer sie verarbeitet oder
umbildet, gelten wir als Hersteller im Sinn des § 950 BGB und erwerben
das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Käufer ist nur
Verwahrer.
Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im
ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der
Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte
entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Verkäufer zu
dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist.
Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere
Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, den uns auf Verlangen
zu benennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu
machen und Anweisungen zu erteilen. Der Käufer hat uns etwaige Zugriffe
Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die
abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht hat auch
Gültigkeit dem Spediteur gegenüber, dem die Waren auf Antrag des Käufers
oder auf unsere Veranlassung hin übergeben werden.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln
und gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Wasserschäden zu versichern. In
Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an uns abzutreten.
Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu
sichernde Forderung um 25% übersteigt, werden wir voll bezahlte
Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.
Weiterverkauf: Unsere Produkte dürfen grundsätzlich nur in
Originalpackungen weiterveräußert werden.
Produkte nehmen wir grundsätzlich nicht zurück, es sei denn im Zuge einer
begründeten Mängelrüge oder in Ausübung unserer Eigentumsrechte.
Laut Medizinproduktegesetz ist eine Retournahme nur in original
verschlossenen Packungen in unversehrtem Zustand möglich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag
ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten (auch bei Wechsel- oder
Scheckklagen) ist München. Es gelangt in jedem Fall deutsches Recht zur
Anwendung.
Einkaufsbedingungen: Soweit der Besteller dem Vertrag eigene
Einkaufsbedingungen zugrundelegen möchte, bedarf dies unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorausgegangene Preislisten
ihre Gültigkeit.
Januar 2010