Alfaplast

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferung: Umfang der Lieferung: Maß- Gewicht- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind annähernd und nur soweit verbindlich, als dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Preise: Preise verstehen sich rein netto in € je nach Wahl des Lieferers ab Werk oder Verkaufsraum und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungskosten und die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer nicht ein. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Lieferungen im Wert von mehr als €1.000,-netto werden innerhalb Deutschlands frei Haus geliefert. Bei Sonderwunsch (Eil- oder Expressgutsendung) erfolgt jedoch Berechnung der Frachtdifferenz. Zahlung: Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Abzug von 2% Skonto zulässig; bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Rechnungsbetrag, unabhängig von etwaigen Mahnungen, mit 8% zu verzinsen. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber hereingenommen. Diskontspesen, Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen; alle derartigen Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug: Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die der Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte befugt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch können wir jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Lieferfrist: Eine Lieferfrist gilt stets freibleibend vereinbart. Sie beginnt frühestens nach Klarstellung sämtlicher Geschäftsbedingungen; sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und dies dem Besteller mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Ausschusswerden. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Gründe in der Person unseres Lieferanten gegeben sind. Wirken diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich ein, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Gefahrtragung: Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn die Sendung durch uns gegen Transportschäden versichert wird. In diesem Falle sind wir jedoch bereit, Leistungen des Transportversicherers dem Käufer dergestalt weiterzugeben, daß wir bis zur Höhe der Schadensvergütung kostenlosen Ersatz liefern. Voraussetzung für die Schadensansprüche und deren Geltendmachung gegenüber dem Transportunternehmen oder Transportversicherern ist in allen Fällen die Wahrnehmung der Reklamationsverpflichtung durch den Empfänger. Demnach sind sichtbare Schäden sofort bei Annahme, verdeckte Schäden innerhalb einer Woche schriftlich zu beanstanden. Der Besteller kann aus einer regelmäßigen Versicherung des Transportrisikos weder eine Haftungsübernahme unsererseits noch Ansprüche auf ebensolche Versicherung künftiger Transporte herleiten. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung bewirken wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege. Mängelrüge: Mängel können nur unverzüglich nach Empfang der Ware gerügt werden; die Rüge ist uns spätestes 7 Tage nach Erhalt der Sendung mitzuteilen. Mangelhafte Waren sind lediglich zur Verfügung zu stellen. Preisabzüge können wir nicht gestatten. Haftung: Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, wie folgt: a) alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 6 Monaten, vom Lieferungstag ab gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Beschädigungen, welche durch Nachlässigkeit oder unkundige Behandlung, durch übermäßige Inanspruchnahme oder natürliche Abnutzung beim Besteller entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. b) Für alle nicht durch uns hergestellten Erzeugnisse wird nur dann eine Mängelhaftung übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. c) Die Gewährleistungsbestimmungen gelten naturgemäß nicht für unsere dem natürlichen Verfall ausgesetzten Produkte. d) Der in unseren Unterlagen und auf Etiketten verwendete Begriff „steril“, auch ST, ST/1, ST/25, 1/ST gibt an, dass die Ware einem Sterilisierungsprozess unterzogen wurde. Die Dosis, Unveränderlichkeit und Validität von Material oder Beschaffenheit wird nicht garantiert. Hierzu führen Sie bitte vor Verwendung einen biologisch-chemischen Test zur Bestimmung Ihrer Anforderungen durch. Haftung: Die Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Benützung und Verbrauch der durch uns gelieferten Ware entstehen, ist auch dann im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, wenn nachweislich ein durch uns verschuldeter Mangel der gelieferten Ware ursächlich für die Entstehung des Schadens war. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Käufer sie verarbeitet oder umbildet, gelten wir als Hersteller im Sinn des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, den uns auf Verlangen zu benennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Der Käufer hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit dem Spediteur gegenüber, dem die Waren auf Antrag des Käufers oder auf unsere Veranlassung hin übergeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Wasserschäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, werden wir voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Weiterverkauf: Unsere Produkte dürfen grundsätzlich nur in Originalpackungen weiterveräußert werden. Produkte nehmen wir grundsätzlich nicht zurück, es sei denn im Zuge einer begründeten Mängelrüge oder in Ausübung unserer Eigentumsrechte. Laut Medizinproduktegesetz ist eine Retournahme nur in original verschlossenen Packungen in unversehrtem Zustand möglich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten (auch bei Wechsel- oder Scheckklagen) ist München. Es gelangt in jedem Fall deutsches Recht zur Anwendung. Einkaufsbedingungen: Soweit der Besteller dem Vertrag eigene Einkaufsbedingungen zugrundelegen möchte, bedarf dies unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorausgegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Januar 2010